Immobilienrecht - Kaufvertrag

Wer nicht von Berufs wegen oder zum Zwecke der Geldanlage mit Immobilienankäufen- und -verkäufen regelmäßig zu tun hat, schließt, wenn überhaupt, meist nur einmal im Leben einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder Wohnungseigentum ab. Da die Preise für Immobilien aus der Natur der Sache heraus hoch sind, sollte der Kauf gut bedacht sein, egal ob es sich um nur eine 1-Zimmerwohnung für 40.000,00 Euro, um ein komplettes Miethaus für 1,5 Mio. Euro oder gar um ein Einkaufszentrum für 200 Mio. Euro oder mehr handelt, und egal, ob man sich in einer Hochpreis- oder Tiefpreisphase befindet.

 

Ich berate hier meine Kunden bei der Prüfung des Kaufvertragsentwurfs, den ein Notar für die Immobilie erstellt hat oder erstellen soll, und helfe Ihnen bei der Umsetzung gewünschter Vereinbarungen in den Vertragsentwurf.

 

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch unter der Rubrik "Vertragsgestaltung" und dort "Immobilienkaufvertrag". Sie sind nur einen Klick davon entfernt.

 

Beratung - Verbraucher (zur Selbstnutzung)

vor oder bei Vertragsschluss

Folgende Beratungsleistungen biete ich Verbrauchern an, die Grundvermögen (auch Eigentumswohnungen) zur Selbstnutzung oder Anlage erwerben oder verkaufen möchten:

 

- Beratung bei der Vertragsgestaltung für Verkäufer oder Käufer

- Tipps zur Mangelentdeckung bei Vorbesichtigungen

- Verhandeln und Entwerfen von Klauseln oder ganzen Verträgen

- Erläuterung der Risiken für Kaufinteressenten bei Bauträgerverträgen, Baubeschreibungen etc.

- Prüfung von Baurechten, Baulasten etc., insbesondere bei unbebauten Grundstücken

- Unterstützung bei Darlehensverträgen und Sicherungszweckerklärungen für Grundschulden

- Beratung zu ungesicherten Vorleistungen und deren Vermeidung mit Alternativgestaltungen

Beratung - Unternehmer und Anleger

vor oder bei Vertragsschluss

Folgende Beratungsleistungen biete ich Unternehmern oder Anlegern (auch Verbrauchern) bei in der Regel größeren Objekten an:

 

- Beratung bei der Vertragsgestaltung für Verkäufer oder Käufer

- Verhandeln und Entwerfen von Klauseln oder ganzen Verträgen

- Mitwirkung bei der Prospekterstellung seitens des Verkaufsinteressenten zur Vermeidung der Prospekthaftung, insbesondere bei Bauträgergestaltungen oder großen Anlageobjekten, Mitwirkung bei der Erstellung der Baubeschreibung und anderer zentraler Dokumente (Gemeinschaftsordnung, Stellplatzgemeinschaft, Privatstraßenregelung, etc. pp) bei MaBV-Neubauten.

- Due Dilligence Real Estate Legal (DD-REL) für den Kaufinteressenten, Umfang ist objektabhängig, z. Bsp. Prüfung Vertragsstand (Laufzeiten, Mietrückstände etc.), insbesondere Gewerbemieter, Prüfung bestehender Gewährleistungsrechte (Sachmängelhaftung) bei neuen oder "jungen" Objekten, Prüfung von Mietern geltend gemachter Mängel, Prüfung durchgeführter Instandsetzungen, etc. pp. Die DD-REL ist auf die Prüfung rechtlicher Chancen und Risiken beschränkt. Lagebeurteilungen, Entwicklungsmöglichkeiten, Bauzustand, vorhandene und drohende Mängel an der Bausubstanz, Haltbarkeit der Bausubstanz, Prognosen zu zukünftigen Instandsetzungserfordernissen, bautechnische Gegebenheiten etc. pp sind Sache von Maklern und Bauingenieuren, mit denen ich bei größeren Objekten gerne im Team zusammenarbeite zur Erstellung einer vollständigen Due Dilligence RE.

Rechtsanwalt

Roland Kuckhoff

 

Reichsstraße 6

14052 Berlin

Telefon: 030 / 95 99 85 39-0

Telefax: 030 / 95 99 85 39-5

 

E-Mail: kanzlei@ra-kuckhoff.de

 

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