Kaufvertragsrecht

Dem Abschluss von Kaufverträgen kann kein Mensch aus dem Weg gehen. Mit steigender finanzieller Bedeutung der Kaufverträge (z. Bsp. Grundstückskaufverträge, PKW-Kaufverträge) wächst auch die Bereitschaft, rechtswidriges und in der Regel dann auch schädigendes Verhalten des Vertragspartner im wahrsten Sinne des Wortes nicht klaglos hinzunehmen.

 

Bei Streitigkeiten bezüglich der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verträge, sei es Nichterfüllung, Schlechtleistung, Verzug oder Sachmängelhaftung etc. pp. berate ich Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten und vertrete Sie ggf. gegenüber Ihrem Vertragspartner.

 

Eine Spezialität von mir ist die Beratung über die Rechte und Pflichten bei Immobilienkaufverträgen (bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnung etc.).

 

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Rechtsanwalt

Roland Kuckhoff

 

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14052 Berlin

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